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Lichtreflexionen durch Nachbargebäude müssen nicht geduldet werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Wohnungsnutzer muss starke, länger andauernde und damit nicht mehr zumutbare Sonnenlichtreflexionen auf seiner Terrasse und in seinem Wohn- und Esszimmer nicht hinnehmen, wenn der Störer, der für die lichtreflektierende bauliche Anlage

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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