| Kirchenglocken dürfen läuten! |
| Das Läuten von Kirchenglocken
ist von Anwohnern von Gotteshäusern hinzunehmen. Dies gilt auch dann,
wenn der zulässige Lärmpegel im Einzelfall überschritten
wird. Diese Privilegierung ergibt sich aus dem Schutz der Religionsausübung,
so das Gericht.
VG Arnsberg, 30.8.2007 - Az: 7 K 2561/06 |