| Kinderspielplatz ist hinzunehmen! |
| Anwohner müssen es
hinnehmen, wenn in der Nachbarschaft ein Kinderspielplatz gebaut wird.
Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen - insbesondere die Lärmemissionen
- sind sozialadäquat. Ein anderes kann nur in besonders gelagerten
Ausnahmefällen gelten. Die Zumutbarkeitsgrenze bei Kinderlärm
liegt deutlich über der anderer Freizeitlärmquellen.
VG Trier, 23.1.2008 - Az: 5 K 505/07.TR |