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Terrasse muß 2,5 m von Grundstücksgrenze liegen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gem. den Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes in Rheinland-Pfalz muß eine Terrasse mindestens 2,5 m Abstand zur Grundstücksgrenze haben, sofern der Nachbar keine

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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