Tagsüber dürfen sich Hähne, Gänse und Ganter durch Schnattern bemerkbar machen. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr hat dieser Lärm jedoch zu unterbleiben.
LG Leipzig, 24.11.2005 - Az: 16 S 276/05
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


