Eine Verwirkung von Rückforderungsansprüchen seitens des Mieters bei einer unwirksamen Staffelmietvereinbarung besteht grundsätzlich nicht.
LG Nürnberg-Fürth - Az: 7 S 246/97
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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