| Mietwucher: Sonderregelungen für besondere Lagen |
| Wer nur in Top-Lagen nach
einer Wohnung sucht, hat es später schwer, wegen Wuchers die Miete
zu drücken. Ein Student hatte ausschließlich in den besseren
Lagen Frankfurts eine Wohnung gesucht. Er akzeptierte zunächst einen
Staffelmietvertrag und behielt später einen erheblichen Teil der Miete
wegen angeblichen Mietwuchers ein. Seine Begründung: Übersteigt
die Miete das ortsübliche Niveau um mehr als 20 Prozent, gilt sie
laut Wirtschaftsstrafgesetz als unangemessen.
Diese Vorschrift sei aber nicht anzuwenden, da der Student in eigenen Annoncen nur in zwei ausdrücklich genannten Stadtgebieten gesucht hatte, begründete das Landgericht Frankfurt. In einem derartigen "Sondermarkt" spiele die allgemeine Wohnungsmarktlage in der Stadt keine Rolle. Der Student mußte die einbehaltene Miete nachzahlen. LG Frankfurt, 2/11 S 266/97 Quelle: Focus Online |