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Mietwucher: Sonderregelungen für besondere Lagen
Wer nur in Top-Lagen nach einer Wohnung sucht, hat es später schwer, wegen Wuchers die Miete zu drücken. Ein Student hatte ausschließlich in den besseren Lagen Frankfurts eine Wohnung gesucht. Er akzeptierte zunächst einen Staffelmietvertrag und behielt später einen erheblichen Teil der Miete wegen angeblichen Mietwuchers ein. Seine Begründung: Übersteigt die Miete das ortsübliche Niveau um mehr als 20 Prozent, gilt sie laut Wirtschaftsstrafgesetz als unangemessen. 
Diese Vorschrift sei aber nicht anzuwenden, da der Student in eigenen Annoncen nur in zwei ausdrücklich genannten Stadtgebieten gesucht hatte, begründete das Landgericht Frankfurt. In einem derartigen "Sondermarkt" spiele die allgemeine Wohnungsmarktlage in der Stadt keine Rolle. Der Student mußte die einbehaltene Miete nachzahlen.

LG Frankfurt, 2/11 S 266/97 Quelle: Focus Online