Eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter entgegen § 550 b I 3 BGB zu Zahlung der Mietkaution bei Abschluss des Vertrags in einem Betrag verpflichtet, ist nur insoweit nichtig, als Ratenzahlung ausgeschlossen ist; die Vereinbarung einer Kautionsleistung ist im Übrigen wirksam.
LG Lüneburg - Az: 1 S 116/99
Quelle: NZM 6/2000
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


