Die bei einer Bank angelegte Mietkaution gehört zum Vermögen des Mieters. Der Vermieter darf daher die abgeführte Kapitalertragsteuer nicht in seiner Steuererklärung angeben.
AG Büdingen - Az: 2 C 489/95
Quelle: Focus Online
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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