| Zinscoupon für den Mieter |
| Die bei einer Bank angelegte
Mietkaution gehört zum Vermögen des Mieters. Der Vermieter darf
daher die abgeführte Kapitalertragsteuer nicht in seiner Steuererklärung
angeben.
AG Büdingen, 2 C 489/95 Quelle: Focus Online |