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Feuchtigkeitsschäden verschwiegen - Courtageanspruch futsch!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Makler hatte es im zu entscheidenden Fall unterlassen, bei einem im Exposé als sehr hochwertig ausgestattetes Objekt in einem sehr guten und gepflegten Zustand ausgewiesenen Haus darauf hinzuweisen, dass das Haus tatsächlich massive Feuchtigkeitsschäden aufweist. Es liegt hier eine schwerwiegende Treupflichtverletzung gegenüber seinem Auftraggeber vor, wenn Exposé-Angaben stehen gelassen werden, obwohl diese bekanntermaßen nicht stimmen. Daher verliert der Makler seinen Courtageanspruch.


OLG Celle, 03.07.2008 - Az: 11 U 22/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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