Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.150 Anfragen

Maklerprovision: Auskunftsanspruch eines Maklers gegenüber einem Kunden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Makler kann vom Maklerkunden Auskunft verlangen, wenn er in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Provisionsanspruchs im ungewissen ist und der Maklerkunde die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann.

Der Auskunftsanspruch setzt dabei nicht voraus, dass dem Makler auch tatsächlich ein Anspruch auf Maklerprovision gegenüber dem Beklagten zusteht. Vielmehr hat der Maklerkunde Auskunft auch gerade dann zu erteilen, wenn der Makler nicht weiß, ob ihm dem Grunde nach überhaupt ein Anspruch zusteht.


LG Hamburg, 21.09.2018 - Az: 313 O 67/18

ECLI:DE:LGHH:2018:0921.313O67.18.00

Patrizia KleinAlexandra KlimatosHont Péter Hetényi

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG