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Keine Provision, wenn der Kaufpreis 25% über dem zuvor Vorgestellten liegt!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Übersteigt der tatsächlich zu zahlende Grundstückskaufpreis den zuvor von den Maklervertragsparteien übereinstimmend vorgestellten Preis um 25%, so besteht grundsätzlich kein Provisionsanspruch des Käufermaklers.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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