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Makler muss über finanzielle Schwierigkeiten des Käufers informieren!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Verkäufermakler muss seinen Kunden vor Vertragsschluss ungefragt über ihm bekannte gravierende finanzielle Schwierigkeiten des nachgewiesenen Grundstückskäufers aufklären.


OLG Dresden, 14.02.2007 - Az: 8 U 1994/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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