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Doppelprovision des Maklers

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Steht im Exposé des Maklers der ausdrückliche Hinweis auf eine Käuferprovision, so ist dies ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages,und zwar auch dann, wenn der Makler vom Verkäufer der Immobilie beauftragt wurde.
Das Angebot wird konkludent angenommen, wenn vom Kaufinteressenten telefonisch ein Besichtigungstermin mit dem Makler vereinbart wird, ohne auf die fehlende Bereitschaft zur Zahlung deutlich hinzuweisen.


OLG Celle - Az: 11 U 234/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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