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Provision nur bei Vermittlung
Ein Makler darf keine erfolgsunabhängige Gebühr verlangen. Hinter der Vertragsklausel, daß der Kunde "im Falle eines Privatverkaufs" eine Bearbeitungsgebühr zahlen muß, steckt eine unerlaubte Provision. Nur wenn der Makler die Wohnung tatsächlich vermittelt, steht ihm eine Provision zu.

LG Gießen, 1 S 46/95 Quelle: Focus Online