| Provision nur bei Vermittlung |
| Ein Makler darf keine erfolgsunabhängige
Gebühr verlangen. Hinter der Vertragsklausel, daß der Kunde
"im Falle eines Privatverkaufs" eine Bearbeitungsgebühr zahlen muß,
steckt eine unerlaubte Provision. Nur wenn der Makler die Wohnung tatsächlich
vermittelt, steht ihm eine Provision zu.
LG Gießen, 1 S 46/95 Quelle: Focus Online |