Kommt es in einem Innenstadtbereich mit zahlreichen Gewerbebetrieben zu Bauarbeiten, so kann wegen dieser die Miete gemindert werden. Zwar ist grundsätzlich jederzeit mit Bauarbeiten zu rechnen, dennoch handelt es sich um eine (vorübergehende) Beeinträchtigung des Mietgebrauchs.
Grundsätzlich ist die Umgebung eines Mietshauses auch in Innenstadtlagen jahrelang frei von Großbaustellen.
Grundsätzlich ist die Umgebung eines Mietshauses auch in Innenstadtlagen jahrelang frei von Großbaustellen.
LG Frankfurt/Main, 06.03.2007 - Az: 2-17 S 113/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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