Der von Kindern beim Durchqueren des Treppenhauses mit der Mutter verursachte Lärm- und Geräuschpegel ist von jedem Mitmieter hinzunehmen. Eine Minderung des Mietzinses kommt aus diesem Grund nicht in Betracht.
LG München I, 24.02.2005 - Az: 31 S 20796/04
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


