Können Schränke nicht an den Wänden aufgestellt werden, weil alle Räume einer Neubauwohnung (Erstbezug) Schimmelbefall aufweisen, so kann der Mietzins um 75% gemindert werden.
LG Köln - Az: 9 S 25/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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