Ist der Hausflur aufgrund mangelhafter Hundehaltung eines Nachbarn mit Hundekot verunreinigt, so kann ein Mitmieter aufgrund der Geruchsbelästigung die Miete um 20% mindern.
AG Münster - Az: 8 C 749/94
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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