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Bei Neubau mit Feuchtigkeit rechnen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist mit Anfangsfeuchtigkeit zu rechnen, wenn in einen Neubau eingezogen wird. Eine Minderung aufgrund der stärkeren Belüftung und ggf. erhöhter Heizkosten ist daher nicht möglich.


AG Steinfurt - Az: 4 C 23/96


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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