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Keine Mietminderung bei anfänglicher Kenntnis einer Störquelle

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weiß ein neuer Mieter bereits bei Vertragsabschluß, dass eine Baustelle in der Nachbarschaft Lärmbelästigungen nach sich ziehen kann, so hat er kein Recht auf Mietminderung - es sei denn, Dauer und Umfang der Bauarbeiten waren ihm nicht mitgeteilt worden.


LG Mannheim, 08.10.1999 - Az: 4 S 93/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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