Ist eine Toilette nach dem Anbringen einer Wasseruhr nicht mehr ordnungsgemäß benutzbar, muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.
Nachdem ein Vermieter im Badezimmer seiner Mieter eine Wasseruhr installiert hatte, die 16 Zentimeter weit aus der Wand ragte, baten diese ihn, die Uhr zu verlegen. Ihre Begründung: Sie könnten sich nur noch mit Verrenkungen auf die Toilette setzen. Weil der Vermieter den Umbau ablehnte, zogen sie vor Gericht - und bekamen Recht. Nach persönlicher Begehung entschied eine Richterin des Amtsgerichts Hamburg, dass es nicht mehr möglich sei, sich gerade auf das WC zu setzen. Außerdem könnte sich jemand an der Wasseruhr verletzen. Da die Wohnung so nicht angemietet wurde, muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Uhr dort verschwindet.
Nachdem ein Vermieter im Badezimmer seiner Mieter eine Wasseruhr installiert hatte, die 16 Zentimeter weit aus der Wand ragte, baten diese ihn, die Uhr zu verlegen. Ihre Begründung: Sie könnten sich nur noch mit Verrenkungen auf die Toilette setzen. Weil der Vermieter den Umbau ablehnte, zogen sie vor Gericht - und bekamen Recht. Nach persönlicher Begehung entschied eine Richterin des Amtsgerichts Hamburg, dass es nicht mehr möglich sei, sich gerade auf das WC zu setzen. Außerdem könnte sich jemand an der Wasseruhr verletzen. Da die Wohnung so nicht angemietet wurde, muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Uhr dort verschwindet.
AG Hamburg - Az: 40A C486/98
Quelle: Focus Online
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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