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Ausfall oder Mängel der Heizung
Ein kompletter Heizungsausfall kann den Vermieter vor allem während der Wintermonate teuer zu stehen kommen. Ist die Heizung während der kalten Jahreszeit nicht funktionsfähig, rechtfertigt das einen Abzug von 100 Prozent. Eine mangelhafte Leistungsfähigkeit schlägt, je nach noch zu erzielender Temperatur immerhin noch mit 10 bis 30 Prozent zu Buche. Hierauf beziehen sich die beiden letzten der angeführten Urteile.

LG Hamburg 7 0 80/24; LG Berlin 65 S 70/92 LG München I 20 S 3739/84; AG Köln 201 C 581/88 Quelle: Focus Online