| Ausfall oder Mängel der Heizung |
| Ein kompletter Heizungsausfall
kann den Vermieter vor allem während der Wintermonate teuer zu stehen
kommen. Ist die Heizung während der kalten Jahreszeit nicht funktionsfähig,
rechtfertigt das einen Abzug von 100 Prozent. Eine mangelhafte Leistungsfähigkeit
schlägt, je nach noch zu erzielender Temperatur immerhin noch mit
10 bis 30 Prozent zu Buche. Hierauf beziehen sich die beiden letzten der
angeführten Urteile.
LG Hamburg 7 0 80/24; LG Berlin 65 S 70/92 LG München I 20 S 3739/84; AG Köln 201 C 581/88 Quelle: Focus Online |