| Baulärm: Mieter darf Miete mindern |
| Mieter dürfen wegen
anhaltenden Baulärms die Miete mindern. Eine fristlose Kündigung
wegen angeblichen Zahlungsrückstandes ist in solch einem Fall nicht
rechtens, urteilte das Amtsgericht Wiesbaden. Ein Mieter hatte sich von
August 1998 bis zum Januar 1999 wegen lauter Sanierungsarbeiten mit Preßlufthämmern
an der Fassade seines Hauses gestört gefühlt. Vom Oktober an
hatte er die Miete gemindert, woraufhin ihn der Vermieter vor die Tür
setzen wollte. Die Räumungsklage des Vermieters wurde nun vom Gericht
abgewiesen. Daß die Arbeiten den Mieter beeinträchtigt hätten,
liege auf der Hand. Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung
sei "nachhaltig eingeschränkt" gewesen".
AG Wiesbaden, 91 C 649/99-16 Quelle: Focus Online |