Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Behindertenwohnung: Kein Schmerzensgeld für Mängel

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Rollstuhlfahrer kann von seinem Vermieter in der Regel kein Schmerzensgeld verlangen, wenn dieser behindertengerechte Umbauten trotz entsprechendem Mietvertrag unterläßt.
Die Klägerin ist nach einer Beinamputation zu 100 Prozent schwerbehindert und muß im Rollstuhl sitzen. Daher hat sie einen Mietvertrag für eine behindertengerechte Wohnung abgeschlossen. Der Vermieter setzte zwar die Fensterriegel niedriger und ließ die Türen verbreitern, unterließ aber andere Maßnahmen - wie etwa das Absenken der Schwelle zum Balkon.
Nach Auffassung des Gerichts kann dies jedoch nur zu Gewährleistungsansprüchen wie etwa Mietminderung führen, nicht jedoch zu einem Schmerzensgeldanspruch. Aus der Nichterfüllung eines Vertrages resultiere ein solcher Anspruch nur dann, wenn besondere Schutzpflichten entstünden. Ein Arzt müsse zum Beispiel selbstverständlich für das Wohlergehen seines Patienten sorgen.
Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter Maßnahmen zur Sicherheit der Rollstuhlfahrerin unternommen und etwa eine Rampe zum Wohnungseingang eingebaut. Die anderen vertraglich zugesicherten Umbauten - zum Beispiel ein vom Rollstuhl erreichbarer Türöffner - würden nur den Komfort erhöhen, hieß es in dem Urteil. Ein Schmerzensgeldanspruch wegen eines solchen Mangels scheide aus.


KG - Az: 8 U 3313/97

Quelle: Focus Online


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant