| Fachgerechte Schadensbeseitigung |
| Mieter haben Anspruch auf
eine fach- und sachgerechte Schadensbeseitigung. Sie müssen nicht
untaugliche Reparaturversuche bzw. wiederholte Flickschusterei dulden (LG
Hamburg 311 S 52/97).
Das Landgericht gab mit diesem Urteil Mietern Recht, vom Vermieter vorgesehene Malerarbeiten abzulehnen, nachdem sie schon mehrfach Feuchtigkeitsschäden in ihrer Wohnung reklamiert hatten. Entscheidend sei, daß durch die vom Vermieter angebotenen Malerarbeiten nicht sicherzustellen sei, daß so die vorhandenen Mängel in der Wohnung tatsächlich beseitigt werden könnten. Schon vor Jahren seien entsprechende Malerarbeiten erfolglos durchgeführt worden und seit dieser Zeit habe der Vermieter keinerlei Maßnahmen ergriffen, die wirklichen Ursachen für die aufgetretenen Durchfeuchtungen aufzuklären. LG Hamburg 311 S 52/97 Quelle: Deutscher Mieterbund |