| Berechtigtes Kündigungsinteresse bei Eigentümerwechsel |
| Eine Bank, die eine zu
Wohnzwecken vermietete Immobilie in der Zwangsversteigerung erworben hat,
hat ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses,
wenn der Mieter seine Rechtsposition durch ein von ihr wegen Gläubigerbenachteiligung
anfechtbares Rechtsgeschäft erlangt hat, bei Fortsetzung des Mietverhältnisses
eine Verwertung des Grundstücks zu zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen
nicht möglich ist und die Bank dadurch erhebliche Nachteile erleiden
würde.
BGH, 16.1.2008 - Az: VIII ZR 254/06 |