Es liegt kein gewichtiger Grund vor, der den vorzeitigen Auszug des Mieters rechtfertigt, wenn lediglich ins eigene Heim umgezogen werden soll. Eine Verpflichtung des Vermieters, nach Nachmietern zu suchen, besteht auch dann nicht, wenn der Mieter bereits ausgezogen ist.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


