Ist der Abriß eines Gebäudes erforderlich, so kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen berechtigten Interesses kündigen.
Im vorliegenden Fall wurde mit der Entscheidung der letzte Mieter eines 176-Parteien Hauses nach Abwägung
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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