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Geplanter Abriß rechtfertigt Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Abriß eines Gebäudes erforderlich, so kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen berechtigten Interesses kündigen.
Im vorliegenden Fall wurde mit der Entscheidung der letzte Mieter eines 176-Parteien Hauses nach Abwägung

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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