Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Kündigung vor Einzug

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da ein Mieter sich weigerte, die vereinbarte Mietkaution und die erste Miete zum vereinbarten Termin zu bezahlen, kündigte der Vermieter fristlos noch bevor der Mieter eingezogen war und zwar zu Recht.
Wenn sich der Mieter weigert, die Kaution zu zahlen oder zahlungsunfähig ist, ist dem Vermieter die Aufnahme des Mietverhältnisses unzumutbar.


OLG Düsseldorf, 23.09.1995 - Az: 10 U 36/94

Quelle: Süddeutsche Zeitung


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn