| Schäferhunde |
| Die unerlaubte Haltung
von zwei Schäferhunden in einer Ein-Zimmer-Mietwohnung berechtigt
den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Eine solche Hundehaltung stelle
einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietwohnung dar entschied das Amtsgericht
Frankfurt. Der Mieter hatte nach Darstellung des Gerichts trotz Abmahnung
des Vermieters im vergangenen Jahr darauf bestanden, in der kleinen Wohnung
im dritten Stock eines Mietshauses in Frankfurt die zwei Hunde zu halten.
Mitbewohner im Haus, vor allem solche mit kleinen Kindern, könnten
vor Hunden dieser Größe Angst haben, meinte das Gericht. Ferner
sei die kleine Wohnung zur Haltung von zwei ausgewachsenen Schäferhunden
ungeeignet. Der Vermieter müsse erhebliche Schäden in der Wohnung
befürchten.
LG Frankfurt, 33 C 4476/98-67 Quelle: Focus Online |