| Keine Belästigung, kein Verbot |
| Gute Nachricht für
alle Tierfreunde: Verschiedene deutsche Gerichte haben dem Vermieter das
Recht abgesprochen, ihren Mietern Haustiere zu verbieten. Das Amtsgericht
Essen entschied zum Beispiel, daß Mieter in ihrer Wohnung Eidechsen
beherbergen dürfen, auch wenn im Mietvertrag ausdrücklich die
Zustimmung des Vermieters vorgeschrieben ist (Aktenzeichen: 9 C 109/95).
Gegen die völlig harmlosen Tierchen sei nichts einzuwenden, meinten
die Richter, solange sie die Nachbarn nicht belästigten und die Wohnung
nicht beschädigten.
Eine ähnliche Rechtslage gibt es bei Katzen. Da sie in aller Regel keinen störenden Lärm verursachen und keine irreparablen Schäden in der Wohnung anrichten können, darf der Vermieter seinem Mieter Katzenhaltung nicht verbieten (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 40 a C 402/95). Auch Hunde-Freunde müssen kein Verbot hinnehmen: Das Landgericht Kassel spricht kleinen Hunden die Fähigkeit ab, Mitbewohner zu belästigen oder das Haus zu beschädigen. Solange sich das Tier brav verhalte, habe der Besitzer eine juristische Blankovollmacht. (Aktenzeichen: 1 S 503/96) Quelle: Focus Online |