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Nebenkostenabrede auch mündlich

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im gewerblichen Mietrecht ist auch eine mündliche Abrede wirksam getroffen, wenn von den Vertragsparteien keine zwingende Schriftform vereinbart wurde. Somit kann sich ein gewerblicher Mieter nicht auf die Formunwirksamkeit einer mündlich getroffenen Abrede über die Umlage für einen Sicherheitsdienst berufen.


OLG Frankfurt, 07.03.2006 - Az: 9 U 62/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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