| Bei überhöhter Miete sittenwidriger Mietvertrag? |
| Im vorliegenden Fall war
ein Gewerbemietvertrag über 10 Jahre zu einem deutlich überhöhten
Mietzins abgeschlossen wurden. Da der Vertrag jedoch in einer Marktsituation
geschlossen wurde, in der der erzielbare Mietzins stark schwankte und die
Marktüblichkeit des Mietzinses nur sehr schwer beurteilbar war, so
kann nur aufgrund der überhöhten Miete nicht auf eine verwerfliche
Gesinnung geschlossen werden, die zur Unwirksamkeit des Mietvertrages geführt
hätte. Der Mietvertrag war nach Ansicht des BGH daher wirksam.
BGH – Az: XII ZR 93/99
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