| Erforderliche Raumtemperatur in Büroräumen |
| In der Rechtsprechung zum
Wohnraummietrecht besteht seit längerem Einigkeit darüber, daß
der Mieter einen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten, angenehmen,
Raumtemperatur hat. Nunmehr wurde obergerichtlich geklärt, dass auch
die Mieter von Gewerberäumlichkeiten, namentlich Büroräumlichkeiten,
eine bestimmte Mindesttemperatur beanspruchen können. Nach Einschätzung
des Gerichts kann eine tatsächlich erreichte Temperatur von 20 °C
erwartet werden. Das wird wohl vor allem dann gelten müssen, wenn
-wie im verhandelten Fall - die Mitarbeiter in den Büros im Wesentlichen
sitzende, bewegungsarme Tätigkeiten ausüben.
OLG München, Az. 5 U 2889/98 |