| Fehlalarm kann teuer werden |
| Wenn wegen eines Fehlalarms
einer Alarmanlage in einem Geschäft die Polizei anrücken muss,
kann das zuständige Land Gebühren für den Einsatz erheben.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschied in drei Fällen,
dass Geschäftsbesitzer jeweils 170 Mark für den durch einen Fehlalarm
ausgelösten Polizeieinsatz zahlen mussten.
Einer der Geschäftsmänner berief sich erfolglos darauf, dass bei Fehlalarmen von Alarmanlagen, die direkt mit der Einsatzstelle der Polizei verbunden sind, entsprechende Gebühren nicht erhoben werden. Das Gericht sah darin keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da private Alarmanlagen in der Regel technisch nicht den aufwendigen Signalanlagen entsprechen, die direkt mit einer Polizeidienststelle verbunden sind. VG Düsseldorf, Az: 18 K 8170 / 97 Quelle: Tagesspiegel |