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Vernünftige, nachvollziehbare und realisierbare Gründe für Eigenbedarf

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Vermieter für seinen Nutzungswunsch vernünftige, nachvollziehbare und realisierbare Gründe, so liegt ein beachtenswerter Eigenbedarf vor. Zur Begründung ist es ausreichend, wenn der Lebenssachverhalt, der den Nutzungswunsch belegt, konkret und in sich widerspruchsfrei wiedergegeben wird. Ein treuwidriges

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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