Eine Eigenbedarfskündigung kann nicht immer aufgrund von familiären Umständen ausgesprochen werden. Im vorliegenden Fall scheiterte ein Vermieter, der aus Frankfurt stammte und in Berlin lebt, mit seiner Eigenbedarfskündigung. Der Vermieter hatte sich getrennt und wollte wieder nach Frankfurt zurückkehren. Die vom Vermieter vorgebrachten Argumente der zentralen Lage der Heimatstadt,
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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