| Mieter muß 20 Jahre alten Elektroherd nicht ersetzen! |
| Bei Auszug des Mieters
stellte der Vermieter fest, daß ein mittlerweile 20 Jahre alter Elektroherd
fehlte. Daher schaffte der Vermieter einen Ersatz an und verlangte vom
ehemaligen Mieter Kostenersatz. Der Mieter war jedoch zu einer finanziellen
Beteiligung nicht bereit, u.a. auch, weil er sich nicht für das Verschwinden
verantwortlich sah. Das Gericht wies die Zahlungsklage ab, da selbst dann,
wenn der Mieter den Herd eigenmächtig entfernt hätte, der resultierende
Schaden gem. dem Prinzip "neu für alt" zu berechnen wäre und
der Restwert des mehr als 20 Jahre alten Herdes bei fast Null liegt.
LG Berlin, 28.10.2005 - Az: 65 S 152/05 |