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Mieter muß 20 Jahre alten Elektroherd nicht ersetzen!
Bei Auszug des Mieters stellte der Vermieter fest, daß ein mittlerweile 20 Jahre alter Elektroherd fehlte. Daher schaffte der Vermieter einen Ersatz an und verlangte vom ehemaligen Mieter Kostenersatz. Der Mieter war jedoch zu einer finanziellen Beteiligung nicht bereit, u.a. auch, weil er sich nicht für das Verschwinden verantwortlich sah. Das Gericht wies die Zahlungsklage ab, da selbst dann, wenn der Mieter den Herd eigenmächtig entfernt hätte, der resultierende Schaden gem. dem Prinzip "neu für alt" zu berechnen wäre und der Restwert des mehr als 20 Jahre alten Herdes bei fast Null liegt.

LG Berlin, 28.10.2005 - Az: 65 S 152/05