| Sternchen-Tapete im Kinderzimmer ist OK |
| Es liegt im vertragsgemäßen
Gebrauch der Mietsache, wenn der Mieter spezielle Kindertapeten im Kinderzimmer
anbringt. Daher muß der Mieter eine angebrachte Sternchen-Tapete
beim Auszug nicht auf eigene Kosten beseitigen. Es besteht kein vermieterseitiger
Anspruch auf eine neutrale Tapete, sofern die angebrachte Tapete nicht
ungewöhnlich ist.
LG Frankfurt/Main, 31.7.2007 - Az: 2-11 S 125/06 |