| Stillschweigende Vertragsverlängerung |
| Gegenüber dem aus
der Wohnung längst ausgezogenen Mitmieter kann der Vermieter nach
einer Kündigung die stillschweigende Vertragsverlängerung nicht
geltend machen, wenn ihm bekannt ist, dass dieser Mitmieter infolge des
Auszugs den Gebrauch der Wohnung nicht fortsetzt.
LG Erfurt, Urt. vom 30.9.1999 – 2a S 34/99 |