Übernimmt die Versicherung einen Teil der Mietwagenkosten nicht, weil der genutzte Unfallersatztarif über dem von den größeren Vermietern angebotenen Tarif liegt, so macht sich der Autovermieter in Höhe des nicht erstatteten Betrags schadensersatzpflichtig, sofern er seinen Kunden in Kenntnis des Grundes für die Anmietung nicht auf den günstigeren Unfallersatztarif hinweist.
LG Erfurt, 11.11.2005 - Az: 2 S 15/05
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath | Geprüft von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


