Übernimmt die Versicherung einen Teil der Mietwagenkosten nicht, weil der genutzte Unfallersatztarif über dem von den größeren Vermietern angebotenen Tarif liegt, so macht sich der Autovermieter in Höhe des nicht erstatteten Betrags schadensersatzpflichtig, sofern er seinen Kunden in Kenntnis des Grundes für die Anmietung nicht auf den günstigeren Unfallersatztarif hinweist.
LG Erfurt, 11.11.2005 - Az: 2 S 15/05
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


