| Kosten der Zwischenablesung |
| Die Kosten der Zwischenablesung
beim Auszug des Mieters sind grundsätzlich vom ausziehenden Mieter
zu tragen und nicht über die Gesamtabrechnung allen Mietern aufzuerlegen,
da sie nutzerbezogen ermittelt werden können.
AG Schöpfheim Urt.
V. 18.08.99 C 85/99
|