| Nachträgliche Renovierung |
| Falls ein Vermieter nach
dem Auszug noch Kosten für Schönheitsreparaturen vom Mieter verlangt,
muss dieser zahlen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter vorher nicht
ausdrücklich dazu aufgefordert wurde. Das geht aus einem Urteil des
Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) hervor.
Das Gericht entschied bei einer Zahlungsklage für den Vermieter. Im Mietvertrag war vorgesehen, dass der Mieter für Schönheitsreparaturen aufkommen müsse. Nach dessen Auszug renovierte der Vermieter die Wohnung, ohne den Ex-Mieter vorab zu informieren oder ihn dazu aufzufordern. Als er später die Kosten ersetzt haben wollte, wollte der Mieter nicht bezahlen. OLG Koblenz, 5 U 1787/98 Quelle: Focus Online |