Aus § 57a ZVG ergibt
sich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein vermietetes Grundstück
bzw. eine Wohnung im Wege der Zwangsversteigerung veräußert
wird. Der Ersteher hat das Recht, den Mietvertrag unter Einhaltung der
gesetzlichen Frist zu kündigen. Diese Frist beträgt gem. §
573d BGB drei Monate. Allerdings muß das Sonderkündigungsrecht
zum erstmöglichen Termin ausgeübt werden:
Jetzt weiterlesen ... Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Mietrecht haben Sie Zugriff auf diesen und alle anderen Artikel im Bereich Mietrecht.
Sie haben keinen Zugang? Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile von AnwaltOnline Direkt!
Weiterlesen: | Passwort vergessen? | AnwaltOnline DIREKT LOGIN |