§ 572 BGB stellt unmißverständlich klar, daß sich der Vermieter auf eine vertragliche Bestimmung, wonach er nach Überlassung des Wohnraumes an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten kann, nichtUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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