Maklerprovision für
den Kauf von Gewerbeimmobilien
Bei Gewerbeimmobilien gibt
es weder für Kauf noch für Vermietung gesetzliche Vorschriften
über die Höhe der Maklerprovision.
Vielfach sind beim Verkauf 3% des Kaufpreises üblich, z. T. auch bis
5%. Dies steht im Gegensatz zur Wohnungsvermittlung, bei der für Vermietungen
das Wohnungsvermittlungsgesetz
gilt. Maßstab für die Provisionshöhe können auch die
Gebührensätze der Maklerverbände (z.B. RDM) sein, die dort
erfragt werden können. Diese Sätze sind aber keineswegs bindend,
sondern können vor allem dann, wenn die Höhe der Provision nicht
vereinbart worden ist und daher gem. § 653 Abs. 2 BGB die übliche
Provision geschuldet wird, als Richtwert dienen.
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