Der Vermieter darf vom Mieter bei Auszug jedenfalls dann keine Auszugsgebühr verlangen, wenn keine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Auch wenn eine solche Gebühr im Rahmen eines Mietvertragsformulars, d.h. durch AGB, vereinbart wurde, hat sie keinen Bestand, da ihr kein Gegenwert entgegensteht und der Mieter daher unangemessen benachteiligt wird.Diesen Beitrag können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Mietrecht vollständig lesen.
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