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Kündigungsfristen für die ordentlichen Kündigung bei AltverträgenSeit der Mietrechtsreform
vom 1. September 2001 können Mieter einen unbefristet abgeschlossenen
Mietvertrag
mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die bisherigen Kündigungsfristen
zwischen drei und zwölf Monaten je nach Wohndauer gelten für
nach dem o.g. Zeitpunkt abgeschlossene Verträge nicht mehr.
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