Seit der Mietrechtsreform vom 1. September 2001 können Mieter einen unbefristet abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die bisherigen Kündigungsfristen zwischen drei und zwölf Monaten je nach Wohndauer gelten für nach dem o.g. Zeitpunkt abgeschlossene Verträge nicht mehr.Diesen Beitrag können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Mietrecht vollständig lesen.
Sie haben keinen Zugang? Melden Sie sich jetzt an!
Weiterlesen - Anmelden: