Seit der Mietrechtsreform vom 1. September 2001 können Mieter einen unbefristet abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die bisherigen Kündigungsfristen zwischen drei und zwölf Monaten je nach Wohndauer gelten für nach dem o.g. Zeitpunkt abgeschlossene Verträge nicht mehr.Jetzt weiterlesen ... Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Mietrecht haben Sie Zugriff auf diesen und alle anderen Artikel im Bereich Mietrecht.
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