Hat der aus dem Mietvertrag ausscheidende Mieter für die Mietwohnung Gegenstände - etwa eine Einbauküche oder einen Teppichboden - angeschafft, und will er diese bei Auszug nicht mitnehmen, bietet er sie oftmals dem neuen Mieter gegen "Abstandszahlung" an.Diesen Beitrag können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Mietrecht vollständig lesen.
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