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Umgang mit Forderungen nach einer Abstandszahlung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Hat der aus dem Mietvertrag ausscheidende Mieter für die Mietwohnung Gegenstände - etwa eine Einbauküche oder einen Teppichboden - angeschafft, und will er diese bei Auszug nicht mitnehmen, bietet er sie oftmals dem neuen Mieter gegen "Abstandszahlung" an.

Nimmt der neue Mieter das Angebot des alten Mieters an, kommt ein gewöhnlicher Kaufvertrag über die in Frage stehenden Gegenstände zustande. Der neue Mieter schuldet dem alten Mieter den vereinbarten Preis und wird Eigentümer der Sachen.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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Lilli Rahm, 79111 Freiburg