Hat der aus dem Mietvertrag ausscheidende Mieter für die Mietwohnung Gegenstände - etwa eine Einbauküche oder einen Teppichboden - angeschafft, und will er diese bei Auszug nicht mitnehmen, bietet er sie oftmals dem neuen Mieter gegen "Abstandszahlung" an.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.